Keine Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen
Grunderwerbsteuer wegen Vereinigung von Gesellschaftsanteilen in einer Person ist sofort abziehbarer Aufwand
Kein Bezugsrecht an Versicherungsleistung einer Vermächtnisnehmerin, wenn die Anzeige an den Versicherer zweideutig ist