Wirtschaft

Keine Aufhebung der Kapitalerhöhung in der Krise möglich

Beschließt der Gesell­schaf­ter zur Bewäl­ti­gung der Krise eine Kapi­tal­erhö­hung, mel­det diese aber nicht zum Han­dels­re­gis­ter an, so kann er diese Kapi­tal­erhö­hung in der Insolvenz der Gesell­schaft nicht mehr per Gesell­schaf­ter­be­schluss auf­he­ben.

LG Land­au in der Pfalz, Urteil vom 31.01.2013 — 4 0 184/12

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