Wir bieten Ihnen, als eine von wenigen Kanzleien eine Beratung und Vertretung an, die gezielt auf die Bedürfnisse und Anforderungen von Städten und Gemeinden zugeschnitten ist. Gerade für die dortigen Besonderheiten bietet unser Team von Fachanwälten eine Beratung und Vertretung auf höchstem Niveau.
Unsere typischen Beratungsfelder für Städte und Gemeinden sind
- Öffentliches Dienst‑, Arbeits- und Personalvertretungsrecht
- Bauplanungs- und Planfeststellungsrecht
- Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen
- Bauordnungsrecht
- Recht der Baulandumlegung
- Denkmalschutzrecht
- Emissionsschutzrecht
- Gewerberecht
- Recht der kommunalen Steuern
- Gebühren und Beiträge
- Kommunales Satzungerecht
- Vergaberecht bei öffentlichen Aufträgen.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.