Städte und Gemeinden

Wir bie­ten Ihnen, als eine von weni­gen Kanz­lei­en eine Bera­tung und Ver­tre­tung an, die gezielt auf die Bedürf­nis­se und Anfor­de­run­gen von Städ­ten und Gemein­den zuge­schnit­ten ist. Gera­de für die dor­ti­gen Beson­der­hei­ten bie­tet unser Team von Fach­an­wäl­ten eine Bera­tung und Ver­tre­tung auf höchs­tem Niveau.

Unse­re typi­schen Bera­tungs­fel­der für Städ­te und Gemein­den sind

  • Öffent­li­ches Dienst‑, Arbeits- und Per­so­nal­ver­tre­tungs­recht
  • Bauplanungs- und Plan­fest­stel­lungs­recht
  • Abschluss von öffentlich-rechtlichen Ver­trä­gen
  • Bau­ord­nungs­recht
  • Recht der Bau­land­um­le­gung
  • Denk­mal­schutz­recht
  • Emis­si­ons­schutz­recht
  • Gewer­be­recht
  • Recht der kom­mu­na­len Steu­ern
  • Gebüh­ren und Bei­trä­ge
  • Kom­mu­na­les Sat­zun­ge­recht
  • Ver­ga­be­recht bei öffent­li­chen Auf­trä­gen.

Zu die­sen und ande­ren Aspek­ten bie­ten wir (Inhouse-)Seminare an.

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