Leistungen in Nachlasspflegschaften
Sowohl als Nachlasspfleger als auch Berater sind unsere Berufsträger im Bereich der Nachlasspflegschaft tätig.
Die Nachlasspflegschaft ist eine gerichtlich angeordnetes Verfahren, welches der Sicherung des Nachlasses bis zur Annahme der Erbschaft durch den Erben dient. Sprechen Sie uns an, wenn es um die Übernahme einer Nachlasspflegschaft geht oder, wenn Sie als Beteiligter Fragen hierzu haben.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.