Vorsorge ist keine Frage des Alters!
Sie haben viel erreicht im Leben. Sie habe es verdient, die Früchte sorgenfrei zu genießen. Als Familienvermögen soll die Substanz erhalten bleiben und in Ihrem Sinne weiterverwendet werden. Es wäre schade, wenn Erben oder Nachfolger in Streit gerieten und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen führen.
Deshalb benötigen Sie eine gute Vorsorge sowohl im Hinblick auf die eigene Person als auch im Hinblick auf Ihre Vermögenswerte.
Gerade Unternehmer sollten sich frühzeitig um die Absicherung ihres Alterseinkommens und ihrer Familie bemühen.
Gesellschaftsrechtlich beraten wir Sie neben anderem auch zu folgenden Aspekten:
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform
- Gesellschaftsvertragliche Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge
- Geschäftsführerverträge
- Schrittweise Übertragung von Kompetenzen
- Unternehmensverkauf
- Unternehmensbewertung
- Betriebliche Altersvorsorge.
Im Erbrecht beraten wir Sie insbesondere in folgenden Fällen:
- Streit unter Familienmitgliedern oder Erbengemeinschaften
- Erhalt des Familienvermögens
- Absicherung
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Testamente
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmertestament
- Unternehmensnachfolgekonzept.
Im Bereich des Familienrechts decken wir unter anderem die folgenden Beratungsfelder ab:
- Vollmachten
- Eheverträge
- Schenkungsverträge
- Sorgerechtsstreitigkeiten
- Scheidungen.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.