Im Finanzsektor gibt es eine Vielzahl von Rechtsfragen und ‑problemen, die es zunehmend schwieriger machen, sich rechtskonform zu verhalten.
Wir vertreten und beraten in den Bereichen:
- Klärung von Rechtsfragen zum Zahlungsverkehr
- Anlagen und Beratungshaftung sowie Prospekthaftung
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen in sämtlichen vertraglichen als auch außervertraglichen Ansprüchen
- Bankenaufsichtsrecht
- Gestaltung von Sicherungsverträgen
- Verwertung von Kreditsicherheiten inklusive Zwangsmaßnahmen im In- und Ausland
- Koordinierung von Gläubigerpools
- Begleitung und Durchführung von Zwangsverwaltungen
- Durchsetzung und Begleitung von Ansprüchen in Insolvenzverfahren von Schuldnern inklusive Vertretung im Gläubigerausschuss
- Anfechtungsansprüchen von Insolvenzverwaltern
- Sanierungsmaßnahmen und Ihre Risiken für Gläubiger
- Finanzberater‑, Finanzmakler‑, Versicherungsmakler und Handelsvertreterrecht inklusive Aufsichtsrecht.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.
Anfechtung gegenüber Bank bei Sicherheitenabwicklung
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