Wir beraten und vertreten Sie zu allen Fragen des Erbrechts und der Verwaltung eines Nachlasses.
Unsere typischen Beratungsfelder sind hierbei:
- Nachlasspflegschaft
- Testamentsvollstreckung
- Gestaltung von erbrechtlichen Vereinbarungen, wie Erbvertrag
- Testament
- Pflichtteile
- Vorsorgevollmacht
- Internationales Erbrecht.
Zu diesen und anderen Aspekten bieten wir (Inhouse-)Seminare an.