Das LG München I hat die Beklagte auf Unterlassung verurteilt, unter der Firma “Insurance Services GmbH” auf der Webseite “https://…insure/. Insurance Services GmbH“ Versicherungsleistungen zu bewerben, ohne klarzustellen, dass sie kein Versicherer ist, sondern Versicherungsvermittlerin.
LG München I, Urt. v. 18.06.2025 – 37 O 13498/24









