Informationen für Gläubiger: Elektronisches Gläubigerinformationssystem (GIS)
Unser Gläubigerinformationssystem ermöglicht es Gläubigern, gemäß § 5 Abs. 5 InsO verfahrensrelevante Daten direkt online anzufordern.
Darüber hinaus finden Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de kostenfrei alle von den Insolvenzgerichten veröffentlichten Informationen. Diese umfassen:
- Anordnung von Sicherungsmaßnahmen
- Eröffnungsbeschlüsse
- Prüfungs- und Nachprüfungstermine
- Entscheidungen zur Beendigung eines Verfahrens (§ 200 InsO)
- Entscheidungen über die Restschuldbefreiung
Wenn Sie als Gläubiger eine (berechtigte) Forderung angemeldet haben, können Sie hier allgemeine Informationen zu dem Verfahren und spezielle Informationen, betreffend Ihre Forderung im Verfahren, anfordern. Bitte teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen. Diese werden wir nach Prüfung Ihrer Berechtigung unverzüglich zur Verfügung stellen. Mit Absendung der Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die angeforderten Unterlagen gehen mit separater E‑Mail zeitversetzt zu.