Nach Ansicht des OLG Celle liegt eine Amtsunfähigkeit i. S. v. § 6 Abs. 2 Nr. 3 a GmbHG auch vor, wenn der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung in Form der nicht rechtzeitigen Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 15 a Abs. 4 Fall 3 InsO) verurteilt wurde.
BGH, Beschluss vom 29.08.2013 — 9 W 109/13