Ein Versicherungsmakler ist im Rahmen einer Umdeckung verpflichtet, einen auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zugeschnittenen Versicherungsschutz zu gestalten. Hierzu gehört auch die Prüfung, welche Versicherungssumme angemessen ist. Die Verpflichtung setzt sich auch nach Abschluss der Versicherung fort.
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 — 3 U 192/10
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