Handelsvertreter, Vermittler & Makler

Beratung bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung

Steht beim Abschluss einer fonds­ge­bun­de­nen Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung die Ren­di­te­er­war­tung im Vor­der­grund der Anla­ge­ent­schei­dung und die Absi­che­rung des Todes­fall rückt in den Hin­ter­grund, dann hat sich die Bera­tung des Inter­es­sen­ten an den durch die Recht­spre­chung ent­wi­ckel­ten Bera­tungs­grund­sät­zen für Kapi­tal­an­la­gen zu ori­en­tie­ren.

OLG Köln, Urteil vom 31.01.2014 — 20 U 156/13

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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