Der Hauptversammlung kommt nach § 276a InsO keine Entscheidungskompetenz für Geschäftsführungsmaßnahmen zu, die die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse betreffen.
AG München, Beschluss vom 19.03.2018 – HRB 226715
peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Der Hauptversammlung kommt nach § 276a InsO keine Entscheidungskompetenz für Geschäftsführungsmaßnahmen zu, die die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse betreffen.
AG München, Beschluss vom 19.03.2018 – HRB 226715