Mit Beschluss vom 17.09.2018, zugestellt am 06.12.2018, hat das LG Mannheim die angemessene Barabfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der KSR Kuebler Niveau-Messtechnik AG auf 3,82 € festgesetzt. Gemeinsamer Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren Beteiligten (§ 6 SpruchG) war Herr Rechtsanwalt Dr. Oliver Jenal.
Landgericht Mannheim, Beschluss vom 17.09.2018 — 24 AktE 2/12 (2)