Eine Anwendung von § 29 Abs. 1 ZPO scheidet bei einer Klage des Insolvenzverwalters nach § 64 S. 1 GmbHG aus, da die Klage nicht mit der Verletzung von Pflichten durch den Geschäftsführer aus einem Anstellungsvertrag begründet wird.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.03.2019 — 2/23 O 321/18