Eine Klausel, die dem VN die Obliegenheit auferlegt, zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen „funktionsbereit” zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
OLG Frankfurt a.?M. , Urteil vom 13.05.2022 – 7 U 71/21