Steuern und AbgabenWirtschaft

Steuerliche Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen (Bitcoin, Ether, Monero)

Vir­tu­el­le Wäh­run­gen in Gestalt von Cur­ren­cy Token wer­den ange­schafft, wenn hier­für EURO, eine Fremd­wäh­rung oder eine vir­tu­el­le Wäh­run­gen ein­ge­tauscht wer­den. Eine Ver­äu­ße­rung liegt sodann vor, wenn in Euro oder gegen eine Fremd­wäh­rung zurück­ge­tauscht oder in ande­re Cur­ren­cy Token umge­tauscht wer­den. Sie unter­fal­len § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG.

BFH, Urteil vom 14.02.2023 – IX R 3/22

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