Krise, Sanierung und Insolvenz

Haftung des Geschäftsführers bei Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit

Der Geschäfts­füh­rer der Komplementär-GmbH einer Publikums-KG kann gegen­über der KG nach § GMBHG § 43 GMBHG § 43 Absatz II GmbHG haf­ten, wenn er ohne Zustim­mung der KG-Gesellschafter einen Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens über das Ver­mö­gen der KG wegen dro­hen­der Zah­lungs­un­fä­hig­keit (§ INSO § 18 InsO) stellt.

OLG Mün­chen, Urteil vom 21.03.2013 ? Az. 23 U 3344/12

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