Krise, Sanierung und Insolvenz

Ratenzahlungsvergleich alleine reicht nicht für den Nachweis einer Zahlungsunfähigkeit

Schließt ein grö­ße­res Unter­neh­men mit einem Schuld­ner einen Raten­zah­lungs­ver­gleich, so reicht dies allei­ne nicht aus, um eine dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit des Schuld­ners zu schlie­ßen, wenn keine wei­te­ren Indi­zi­en hin­zu­kom­men

OLG Karls­ru­he, Urteil vom 07.11.2013 — 9 U 119/11

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