Steuern und Abgaben

Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

Leis­tet ein Unter­neh­mer einen Zuschuss zu den Bewirt­schaf­tungs­kos­ten sei­ner von einem Cate­rer in des­sen Namen und für des­sen Rech­nung betrie­be­nen Betriebs­kan­ti­ne, dann kann der Zuschuss ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung ein Ent­gelt für die vom Unter­neh­mer als Ein­gangs­leis­tung bezo­ge­ne Kan­ti­nen­be­wirt­schaf­tung sein. Der Unter­neh­mer ist aus der von ihm als Ein­gangs­leis­tung bezo­ge­nen Kan­ti­nen­be­wirt­schaf­tung jedoch nicht zum Vor­steu­er­ab­zug aus der Rech­nung über den Zuschuss berech­tigt, wenn diese Ein­gangs­leis­tung aus­schließ­lich dazu die­nen soll, als sog. unent­gelt­li­che Wert­ab­ga­be den Arbeit­neh­mern des Unter­neh­mers die Mög­lich­keit zu ver­schaf­fen, in der Betriebs­kan­ti­ne ver­bil­ligt Spei­sen und Geträn­ke zu bezie­hen. Denn in die­sem Fall beab­sich­tigt der Unter­neh­mer nicht, die von ihm als Leis­tung bezo­ge­ne Kan­ti­nen­be­wirt­schaf­tung für sein Unter­neh­men und damit für seine wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten zur Erbrin­gung ent­gelt­li­cher Leis­tun­gen zu ver­wen­den.

BFH, Urteil vom 29.01.2014, Az. XI R 4/12

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