Reicht eine GmbH zu zwei deutlich auseinander liegenden Zeitpunkten Bankauszüge zur Registerakte ein, die sie als Inhaberin eines Online-Kontos mit Guthabensalden von 2.500 € bzw. 9.900 € ausweisen, so ist hierdurch unter Berücksichtigung eines auf Dienstleistungen gerichteten Unternehmensgegenstandes ein nicht völlig unerheblicher Vermögenswert belegt, der im Allgemeinen einer Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit entgegen steht.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014 — I‑3 Wx 187/12