Der Zusammenschluss von Steuerberatern in in der Form einer Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftszweck “geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit” kann im Handelsregister eingetragen werden.
BGH, Beschluss vom 15.07.2014 — II ZB 2/13