Wirtschaft

Verkehrsfähigkeit eines Dividendenanspruchs

Nach dem Gewinn­ver­wen­dungs­be­schluss der Haupt­ver­samm­lung nach § 174 AktG ist der Divi­den­den­an­spruch ein ver­kehrs­fä­hi­ger Anspruch. Vor die­sem Beschluss ist der Gewinn­ver­wen­dungs­an­spruch an die Aktie gebun­den und kann nicht ohne die Aktie, aber auch die Aktie nicht ohne den Anspruch ver­äu­ßert wer­den. Dage­gen kann zeit­lich nach dem Beschluss eine Akti­en­ver­äu­ße­rung ohne dem Divi­den­den­an­spruch erfol­gen.

OLG Mün­chen, Schluss­ur­teil vom 17.09.2014 — 7 U 3876/13

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