Wirtschaft

Amtslöschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

Ver­mö­gens­lo­sig­keit im Sinne des § 394 Absatz I FamFG ist nach der Auf­fas­sung des OLG Karls­ru­he nicht mit Unter­bi­lanz, Über­schul­dung oder Mas­se­lo­sig­keit gleich­zu­set­zen. Ver­mö­gens­lo­sig­keit sie liegt nur vor, wenn nach kaufmännischer-wirtschaftlicher Betrach­tungs­wei­se über­haupt keine Zugriffs- und Ver­tei­lungs­mas­se für pote­ni­el­le Gläu­bi­ger zur Ver­fü­gung stehe. Dies müsse das Regis­ter­ge­richt beson­ders genau prü­fen, da die Löschung von Amts wegen mit gra­vie­ren­den Fol­gen ver­bun­den sei.

OLG Karls­ru­he, Beschluss vom 21.08.2014 — 11 Wx 92/13

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