Auch ein faktischer Geschäftsführer kann Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO sein.
BGH, Beschluss vom 18.12.2014 – 4 StR 323/14
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Auch ein faktischer Geschäftsführer kann Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO sein.
BGH, Beschluss vom 18.12.2014 – 4 StR 323/14