Wirtschaft

Spruchverfahren beim Delisting

Ein Spruch­ver­fah­ren ist dann nicht statt­haft, wen es sich auf ein im Rah­men eines Delis­ting abge­ge­be­nes Abfin­dungs­an­ge­bot bezieht. Der­ar­ti­ge Anträ­ge sind unzu­läs­sig.

Die außer­ge­richt­li­chen Kos­ten der Antrag­stel­ler eines Spruch­ver­fah­rens sind grund­sätz­lich von die­sen selbst zu tra­gen, wenn nicht beson­de­re Umstän­de im Ein­zel­fall etwas ande­res als bil­lig erschei­nen las­sen.

OLG Stutt­gart, Beschluss vom 17.03.2015 — 20 W 7/14

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