Das OLG Schleswig hat einen Anspruch des Insolvenzverwalters gegen die Gesellschafter aus einer im Gesellschaftsvertrag für den laufenden Geschäftsbetrieb vereinbarten Verlustausgleichspflicht nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgelehnt.
Urteil vom 29.04.2015 — 9 U 132/13