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Löschung einer vermögenslosen GmbH im Prozess

Wird eine GmbH nach § 394 Abs. 1 FamFG gelöscht, so ver­liert sie ihre Rechts­fä­hig­keit und kann damit auch nicht mehr Par­tei eines Rechts­streits sein. Etwas ande­res gilt nur dann, wenn es Anhalts­punk­te für Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de gibt, die im Eigen­tum der GmbH ste­hen.

Ihr Ansprech­part­ner: Dr. Oli­ver Jenal

BGH, Beschluss vom 22.05.2015 — VII ZB 53/13

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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