Geltendmachung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer bei D&O Versicherung
Wird der Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf Freistellung aus einer D & O‑Versicherung wegen einer Pflichtverletzung nach § 43 Abs. 2 GmbHG abgetreten, so ist die Gesellschaft verpflichtet, die Anspruchsverfolgung gegen…
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