Wirtschaft

Vertretung der GmbH bei Klage des Geschäftsführers

Klagt ein aktu­el­ler oder ehe­ma­li­ger Geschäfts­füh­rer gegen die GmbH, so wird die GmbH durch den neuen Geschäfts­füh­rer ver­tre­ter, sofern die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung nicht einen beson­de­ren Ver­tre­ter bestellt.

OLG Zwei­brü­cken, Urteil vom 29.07.2015 — 1 U 194/13

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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