Versicherungen

Beginn der Widerspruchsfrist

Erst mit dem Erhalt des Ver­si­che­rungs­scheins sowie der Über­las­sung der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen beginnt die Frist zur Erklä­rung des Wider­spruchs.

BGH, Urteil vom 23.09.2015 — IV ZR 227/14

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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