Das Fehlen einer “Unabhängigkeit” ändert an der Wirksamkeit einer Prämienanpassung durch den Versicherer nichts, sofern der zustimmende Treuhänder nach den Vorgaben des VAG ordnungsgemäß bestellt wurde. Die Unabhängigkeit des Treuhänders ist durch das Zivilgericht nicht zu prüfen. Allerdings hat das Zivilgerichte die materielle Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung zu überprüfen.
BGH, Urteil vom 19.12.2018 — IV ZR 255/17