VersicherungenWirtschaft

Versicherter Schaden bei Verschmutzung durch Vollernter

Führt der Ver­si­che­rungs­neh­mer Ern­te­lohn­ar­bei­ten aus und kommt es auf­grund eines defek­ten Schlau­es zu einer Ver­schmut­zung der geern­te­ten Tra­ben mit Hydrau­lik­öl, so ist der Kfz-Haftpflichtversicherer ver­pflich­tet, den ent­stan­de­nen Scha­den aus­zu­glei­chen.

OLG Koblenz , Urteil vom 20.06.2022 – 12 U 532/21

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