Mit der Rechtskraft des Insolvenzplans endet das Verfahren über den Insolvenzplan, nicht jedoch das Insolvenzverfahren an sich.
AG Hamburg, Beschluss vom 3.2.2023 — 67e IN 20/13
Mit der Rechtskraft des Insolvenzplans endet das Verfahren über den Insolvenzplan, nicht jedoch das Insolvenzverfahren an sich.
AG Hamburg, Beschluss vom 3.2.2023 — 67e IN 20/13