Krise, Sanierung und Insolvenz

Rechtskraft des Insolvenzplans und Verfahrensbeendigung

Mit der Rechts­kraft des Insol­venz­plans endet das Ver­fah­ren über den Insol­venz­plan, nicht jedoch das Insol­venz­ver­fah­ren an sich.

AG Ham­burg, Beschluss vom 3.2.2023 — 67e IN 20/13

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