Steuerrecht

Vorsteuerberichtigung im Dreipersonenverhältnis

Der Vor­steu­er­be­rich­ti­gungs­an­spruch, der sich dar­aus ergibt, dass der Leis­ten­de ein (bereits ver­ein­nahm­tes) Ent­gelt zurück­zahlt, da ein Drit­ter das Ent­gelt ent­rich­tet und des­sen Insol­venz­ver­wal­ter die Zah­lung erfolg­reich ange­foch­ten hat, sowie im Zeit­punkt der Rück­zah­lung über das Ver­mö­gen des Leis­tungs­emp­fän­gers das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net ist, ist keine Mas­se­ver­bind­lich­keit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Insol­venz­ver­fah­ren des Leis­tungs­emp­fän­gers.

BFH, Urteil vom 24.8.2023 – V R 29/21

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Vorsteuerberichtigung im Dreipersonenverhältnis

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