Gesellschaften und Ihre OrganeGesellschaftsrechtKrisen- und SanierungsberatungVersicherungenVersicherungsrecht

Geltendmachung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer bei D&O Versicherung

Wird der Anspruch eines GmbH-Geschäftsführers auf Frei­stel­lung aus einer D & O‑Versicherung wegen einer Pflicht­ver­let­zung nach § 43 Abs. 2 GmbHG abge­tre­ten, so ist die Gesell­schaft ver­pflich­tet, die Anspruchs­ver­fol­gung gegen den Geschäfts­füh­rer solan­ge zurück­zu­stel­len, wie Leis­tun­gen des Ver­si­che­rer nicht aus­ge­schlos­sen sind.

OLG Schles­wig, Urteil vom 26.02.202416 U 93/23

Vorheriger Beitrag
Vorsteuerberichtigung im Dreipersonenverhältnis

Auch interessant