Krise, Sanierung und InsolvenzWirtschaft

Schenkungsanfechtung bei Veräußerung

Der Insol­venz­ver­wal­ter muss bewei­sen, dass die Fehl­vor­stel­lung des Anfech­tungs­geg­ners über den Wert eines Kauf­ge­gen­stan­des keine Grund­la­ge in den objek­ti­ven Umstän­den des Ver­trags­schlus­ses hatte. Nach den Grund­sät­zen der sekun­dä­ren Dar­le­gungs­last muss jedoch der Anfech­tungs­geg­ner sol­che Umstän­de sub­stan­ti­iert dar­le­gen.

BGH, Urteil vom 22.10.2020 – IX ZR 208/18

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