Versicherungen

Kein Bezugsrecht an Versicherungsleistung einer Vermächtnisnehmerin, wenn die Anzeige an den Versicherer zweideutig ist

Ein unwi­der­ruf­li­ches Bezugs­recht zuguns­ten einer Per­son kann sich jeden­falls dann nicht aus einer letzt­wil­li­gen Ver­fü­gung erge­ben, wenn in die­ser Drit­te mit der Tes­ta­ments­voll­stre­ckung und Ver­wal­tung der Ver­si­che­rungs­leis­tung beauf­tragt wer­den.

Pfäl­zi­sches Ober­lan­des­ge­richt Zwei­brü­cken, Urteil vom 24.01.2013 — 4 U 107/12

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Umfang der Obliegenheiten im Rechtsschutzfall

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