Fehlt es an einem Beratungsvertrag zwischen Kunden und darlehensgebende Bank, dann muss die Bank den Kunden nicht über versteckte Innenprovisionen aufklären.
BGH, Urteil vom 23.04.2013 – XI ZR 405/11
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Fehlt es an einem Beratungsvertrag zwischen Kunden und darlehensgebende Bank, dann muss die Bank den Kunden nicht über versteckte Innenprovisionen aufklären.
BGH, Urteil vom 23.04.2013 – XI ZR 405/11