Bank- und Kapitalmarkt

Kein Widerrufsrecht bei unechter Abschnittsfinanzierung

Einem Ver­brau­cher steht bei einer unech­ten Abschnitts­fi­nan­zie­rung steht kein Wider­rufs­recht nach den Vor­schrif­ten über Ver­brau­cher­dar­le­hens­ver­trä­ge zu, wenn die Zins­bin­dung aus­läuft und er mit der dar­le­hens­ge­ben­den Bank nur neue Kon­di­tio­nen für die Zukunft ver­ein­bart.

BGH, Urteil vom 28.05.2013 — XI ZR 6/12

Vorheriger Beitrag
Keine Aufklärungspflicht über Provisionen ohne Beratungsvertrag
Nächster Beitrag
Beratungs- und Aufklärungsfehler eines Anlageberaters

Auch interessant