Krise, Sanierung und Insolvenz

Anfechtung gegen Person ohne Sitz in EU-Mitgliedstaat

Gemäß dem Schluss­an­trag der Gene­ral­an­wäl­tin beim EuGH ist das Gericht eines Mit­glied­staa­tes beim dem das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net wurde auch für den Anfech­tungs­pro­zess gegen eine Per­son zustän­dig die ihren Sitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat hat.

EuGH, Schluss­an­trag vom 10.09.2013 ? C‑328/12

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