Bank- und Kapitalmarkt

Keine Anwendung des WpHG auf freie Anlageberater

Das LG Mann­heim stellt in sei­nem Urteil vom 29.11.2013 fest, dass auf freie Anla­ge­be­ra­ter die Rege­lun­gen des WpHG keine Anwen­dung fin­den. Zugleich ver­ur­teil­te das Gericht die Kla­ge­par­tei an die durch uns ver­tre­te­ne Beklag­te auch die vor­ge­richt­li­chen Rechts­an­walts­ge­büh­ren zu zah­len.

LG Mann­heim, Urteil vom 29.11.2013 — 6 0 293/12

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