Im Vordergrund einer Anlageberatung steht in Abgrenzung zur Anlagevermittlung das Angebot einer unabhängigen individuellen Beratung des Kunden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2013 – 17 U 27/13
peritus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ein Team von Experten.
Im Vordergrund einer Anlageberatung steht in Abgrenzung zur Anlagevermittlung das Angebot einer unabhängigen individuellen Beratung des Kunden.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2013 – 17 U 27/13