Krise, Sanierung und Insolvenz

Keine Eigenverwaltung bei drohender Verschlechterung

Würde eine Eigen­ver­wal­tung zu einem schlech­te­ren Ergeb­nis füh­ren als eine her­kömm­li­che, dann  ist von der Anord­nung der Eigen­ver­wal­tung abzu­se­hen.

AG Mann­heim, Beschluss vom 21.02.2014 — 4 IN 115/14

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