Würde eine Eigenverwaltung zu einem schlechteren Ergebnis führen als eine herkömmliche, dann ist von der Anordnung der Eigenverwaltung abzusehen.
AG Mannheim, Beschluss vom 21.02.2014 – 4 IN 115/14
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Würde eine Eigenverwaltung zu einem schlechteren Ergebnis führen als eine herkömmliche, dann ist von der Anordnung der Eigenverwaltung abzusehen.
AG Mannheim, Beschluss vom 21.02.2014 – 4 IN 115/14