Der haftungsfreie Handlungsspielraum eines Geschäftsführers umfasst unternehmerische Entscheidungen und unternehmerisches Ermessen bei der Eingehung geschäftlicher Risiken.
OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 — 3 U 1544/13
Der haftungsfreie Handlungsspielraum eines Geschäftsführers umfasst unternehmerische Entscheidungen und unternehmerisches Ermessen bei der Eingehung geschäftlicher Risiken.
OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 — 3 U 1544/13