Wirtschaft

Handlungsspielraum des Geschäftsführers

Der haf­tungs­freie Hand­lungs­spiel­raum eines Geschäfts­füh­rers umfasst unter­neh­me­ri­sche Ent­schei­dun­gen und unter­neh­me­ri­sches Ermes­sen bei der Ein­ge­hung geschäft­li­cher Risi­ken.

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 — 3 U 1544/13

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