Der haftungsfreie Handlungsspielraum eines Geschäftsführers umfasst unternehmerische Entscheidungen und unternehmerisches Ermessen bei der Eingehung geschäftlicher Risiken.
OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 – 3 U 1544/13
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Der haftungsfreie Handlungsspielraum eines Geschäftsführers umfasst unternehmerische Entscheidungen und unternehmerisches Ermessen bei der Eingehung geschäftlicher Risiken.
OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2014 – 3 U 1544/13