Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 14.01.2015 – 4 Sa 1176/14 entschieden, das es grundsätzlich zulässig ist, durch Betriebsvereinbarung zu bestimmen, dass Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Altersrente enden. Zu diesem Thema liegen mittlerweile zahlreiche Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit vor – unter dem Aspekt der Altersdiskriminierung. Auch einzelvertragliche Regelungen, die ein entsprechendes Ausscheiden mit Erreichen der Bezugsvoraussetzungen für die gesetzliche Altersrente vorsehen werden mehrheitlich von den Arbeitsgerichten für zulässig erachtet.
LAG Hamm, Urteil vom 14.01.2015 – 4 Sa 1176/14