Einem Insolvenzverwalter steht kein genereller Anspruch auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen zu, die der Schuldnerin durch den Gesellschafter mietweise überlassen wurden.
BGH, Urteil vom 29.01.2015, IX ZR 279/13
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Einem Insolvenzverwalter steht kein genereller Anspruch auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen zu, die der Schuldnerin durch den Gesellschafter mietweise überlassen wurden.
BGH, Urteil vom 29.01.2015, IX ZR 279/13