Bank- und Kapitalmarkt

Gegenstandswert bei finanzierter Anlage

Hat ein Kapi­tal­an­le­ger das streit­ge­gen­ständ­li­che Anla­ge­ge­schäft mit­tels eines Dar­le­hens finan­ziert und bean­tragt der kla­gen­de Anle­ger, so gestellt zu wer­den, als hätte er die Anla­ge nicht getä­tigt, dann ist für den Gegen­stands­wert die Höhe des Net­to­dar­le­hens­be­tra­ges zugrun­de zu legen. Wer­den wei­te­re Anträ­ge gestellt, so sind diese nicht wert­erhö­hend.

BGH, Beschluss vom 10.03.2015XI ZR 121/14

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