Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann auch von Insolvenzgläubigern gestellt werden, deren Forderungen bestritten wurden.
BGH, Beschluss vom 10.09.2015 – IX ZB 9/15
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Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann auch von Insolvenzgläubigern gestellt werden, deren Forderungen bestritten wurden.
BGH, Beschluss vom 10.09.2015 – IX ZB 9/15