Nach einer Auskehr der vollen Darlehenssumme sind die Ratenzahlungen des Kreditnehmers auf den Darlehensbetrag als auch das Bearbeitungsentgelt nicht unentgeltlich.
AG Friedberg, Urteil vom 30.10.2015 — 2 C 318/15 (12)
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Oliver Jenal